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OLG Brandenburg Entscheidung 24.03.1999 Aktenzeichen 2Ss (Owi) 35 Z99 StVO § 41 Abs.2 Das Zusatzschild "Krankenfahrzeug frei" erfasst keine Privatfahrzeuge, so dass auch Taxen oder Mietwagen, in denen kranke, gehbehinderte oder gehunfähige Personen befördert werden, dermaßen beschränkte Straßen nicht befahren dürfen. |