| GG Art 5.1; BOKraft § 26 IV 2 Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Verbot politischer und religiöser Werbung an Taxen bestehen aufgrund der Schutzwürdigkeit des Taxiverkehrs als wichtiges Gemeinschaftsgut nicht. Fundstellen: NJW 2000, 1326; AR 36/00 v.04.05.00 |