GG Art 5.1; BOKraft § 26 IV 2

Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Verbot politischer und religiöser

Werbung an Taxen bestehen aufgrund der Schutzwürdigkeit des Taxiverkehrs als wichtiges

Gemeinschaftsgut nicht.



Fundstellen: NJW 2000, 1326; AR 36/00 v.04.05.00