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Polizei kann Geschwindigkeit schätzen Wird zur Überprüfung von Geschwindigkeiten an einer Schulbushaltestele ein Polizeibeamter eingesetzt, so sind Zweifel daran, dass der Polizist einschätzen könne, ob die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird oder nicht, nicht angebracht entschied das OLG Bayern. Wird jemand, der offenbar die Geschwindigkeit nicht verringert, infolge solcher Schätzung zu einer Geldbuße verurteilt, ist das rechtmäßig. Denn auch, wenn der Polizeibeamte nicht die genaue Stundenkilometerzahl angeben könne, so könne er doch beurteilen, ob die Geschwindigkeit veringert wurde, und ob die Schrittgeschwindigkeit überschritten wurde, so das Gericht OLG Bayern AZ 26 U 49/00 |