Bundesgerichtshof

Entscheidung 27.04.1999 Aktenzeichen KZR 54/97

GWB § 21 I PBefG §§ 47 III, 51 I


Trifft eine gesetzliche Krankenkasse mit einzelnen Taxiunternehmen Vergütungsvereinbarungen für Krankenbeförderungen, die sich auf die außerhalb des Pflichtfahrgebietes liegenden Fahrten beziehen, dann liegt in der Aufforderung an die Ärzte dieses Gebietes, Patienten vorrangig an die Vertragsunternehmen zu verweisen, insoweit ein Boykottaufruf zum Nachteil der nicht vertragsgebundenen Taxiunternehmer, als damit auch tarifgebundene Fahrten im Pflichtfahrgebiet einbezogen werden.