Anschnallpflicht für Taxifahrer

Taxi -und Mietwagenfahrer sind von der Verpflichtung zur Anlegung der vorgeschriebenen Sicherheitsgurte nur dann befreit, wenn sie tatsächlich Fahrgäste befördern, nicht aber bei sogenannten Leerfahrten.

Beschluß des OLG Düsseldorf

vom 10.07.1998 5 Ss (OWi) 186/98-91/98 I DAR 1998,450