Am 1. März 2007 ist die Verordnung zur bundeseinheitlichen Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen (PKW und LKW) mit geringerem Beitrag zu den Partikelemissionen in Kraft getreten.

Begünstigte Fahrzeuge werden dann durch Plaketten gekennzeichnet. Fahrzeuge ohne Plakette dürfen auf den gesperrten Straßen nicht fahren. 

Drei Plakettentypen Die Kennzeichnung erfolgt durch drei nicht wieder verwertbare, lichtechte und fälschungserschwerende Plaketten. Die Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen erfolgt nach der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Emissionsschlüsselnummern. 

Um die Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen und damit die Ausgabe der Plakette zu erleichtern, wird das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eine Übersicht über die emissionsbezogenen Schlüsselnummern für die Schadstoffgruppen im Verkehrsblatt noch bekannt geben. Die Ausgabe der Plaketten erfolgt über die Zulassungsstellen und die nach Landesrecht zuständigen Stellen. So können beispielsweise die nach § 47 a StVZO für die Durchführung der Abgasuntersuchung zugelassenen Stellen (zum Beispiel TÜV und AU-Werkstätten) die Plaketten ausgeben. Dies gilt auch für die Vergabe von Plaketten für ausländische Fahrzeuge. 

Voraussichtlich wird die Gebühr für die Ausgabe der Plaketten in einem Rahmen von fünf bis zehn Euro liegen.