§ 2 Aufgaben des Vereins

Aufgaben des Vereins als Gewerbevertretung für die in ihm zusammengeschlossenen gewerblichen Taxi-Unternehmer und Taxi-Zentralen sind:

1. Die Taxi-Unternehmer gewerbepolitisch zu vertreten, beruflich und wirtschaftlich zu unterstützen, zu betreuen und zu fordern.

2. Die Vertretung der gewerbepolitischen Belange der Taxi-Unternehmer gegenüber den Behörden.

3. Die Beratung und Information der Mitgliedsunternehmen über alle mit der Personenbeförderung zusammenhängenden Fragen, insbesondere berufsrechtliche, wirtschaftliche, soziale und arbeitsrechtliche Fragen.

4. Geordnete Verhältnisse im Taxi-Gewerbe zu schaffen und aufrecht zu erhalten.

5. Das Taxi-Gewerbe durch geeignete Maßnahmen zu fördern.

6. Mit anderen Berufsverbänden im Interesse der Taxi-Unternehmen zusammen arbeiten. Zu diesem Zweck kann der Verein Mitglied in anderen Vereinen werden.

7. Allgemeinpolitische Ziele verfolgt der nichtwirtschaftliche Verein nicht.