| § 2 Aufgaben des Vereins Aufgaben des Vereins als Gewerbevertretung für die in ihm zusammengeschlossenen gewerblichen Taxi-Unternehmer und Taxi-Zentralen sind: 1. Die Taxi-Unternehmer gewerbepolitisch zu vertreten, beruflich und wirtschaftlich zu unterstützen, zu betreuen und zu fordern. 2. Die Vertretung der gewerbepolitischen Belange der Taxi-Unternehmer gegenüber den Behörden. 3. Die Beratung und Information der Mitgliedsunternehmen über alle mit der Personenbeförderung zusammenhängenden Fragen, insbesondere berufsrechtliche, wirtschaftliche, soziale und arbeitsrechtliche Fragen. 4. Geordnete Verhältnisse im Taxi-Gewerbe zu schaffen und aufrecht zu erhalten. 5. Das Taxi-Gewerbe durch geeignete Maßnahmen zu fördern. 6. Mit anderen Berufsverbänden im Interesse der Taxi-Unternehmen zusammen arbeiten. Zu diesem Zweck kann der Verein Mitglied in anderen Vereinen werden. 7. Allgemeinpolitische Ziele verfolgt der nichtwirtschaftliche Verein nicht.
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